Internationales Einkommensteuerrecht
Ausländische Einkünfte bei unbeschränkter Steuerpflicht, beschränkte Steuerpflicht, Wechsel der Steuerpflicht
Ziel
„Ist die Person unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig? Wo ist sie ansässig i.S.d. DBA? Welche Einkünfte sind bei beschränkter Steuerpflicht inländisch und zu veranlagen? Was gehört in eine Einkommensteuererklärung, wenn im Laufe des Jahres ein Wechsel der Steuerpflicht erfolgt?“
Diese und weitere Fragen werden im Seminar praxisgerecht veranschaulicht und Ihnen wird praxisnahes Wissen zur Abgrenzung von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht im internationalen Steuerrecht vermittelt. Die Teilnehmenden werde in die Lage versetzt, Ansässigkeit und steuerliche Pflichten gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) richtig einzuschätzen, insbesondere bei Arbeitnehmereinkünften, Kapitalerträgen und Renten. Zudem werden der Progressionsvorbehalt und die Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c und § 32d Abs. 5 EStG behandelt, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Inhalte
Abgrenzung unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht
- Wohnsitz i.S.v. § 8 AO
- Gewöhnlicher Aufenthalt i.S.v. § 9 AO
- Wechsel der Steuerpflicht
Beschränkte Einkommensteuerpflicht
- Inländische Einkünfte nach § 49 EStG
- Isolierende Betrachtung § 49 Abs. 2 EStG
- Steuerabzug mit Abgeltungswirkung (LohnSt, KapESt, Steuerabzug § 50a EStG)
- Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen § 50 EStG
Anwendung der DBA bei unbeschränkter oder beschränkter Steuerpflicht
- Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
- Ansässigkeit
- Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- Dividenden und Zinsen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Aufsichtsratsvergütungen
- Künstler und Sportler
- Renteneinkünfte
- Anrechnungs- und Freistellungsmethode
- Rückfallklauseln in den DBA
Besonderheiten im nationalen Steuerrecht
- Progressionsvorbehalt § 32b EStG
- Anrechnung ausländischer Steuern nach § 32d Abs. 5 und § 34c EStG
Nutzen
- Sie lernen, wann eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und welche steuerlichen Fallstricke sich für die Betroffenen ergeben.
- Sie erfahren, welche Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht durch Steuerabzug abgeltend besteuert werden und welche erklärungspflichtig sind.
- Sie verstehen, wie Einkünfte aus Arbeit, Vermietung und Kapital im internationalen Kontext behandelt und Doppelbesteuerungen vermieden werden.
Teilnehmer
- Steuerberater und deren Mitarbeiter
- Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen: Steuern, Finanzen
Termine und Orte
Dauer:
Ort:
6,5 Zeitstd.
An Ihrem PC
Dauer:
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6,5 Zeitstd.
An Ihrem PC
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6,5 Zeitstd.
An Ihrem PC
Teilnahmegebühr: 695,- € p.P. zzgl. gesetzl. USt.
Anmeldung
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44621 Herne
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Informationen
inkl. Anmeldung
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