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Dr. Stephan Geserich

Richter, VI. Senat, BFH

Vita

  • Dr. Stephan Geserich ist seit November 2008 Richter am Bundesfinanzhof. Er gehört dem VI. Senat des BFH an.
  • Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen Verfahren betreffend die Besteuerung von Arbeitnehmern (einschließlich Lohnsteuer) sowie von Land- und Forstwirten.
  • Dr. Geserich war nach dem Studium der Rechtswissenschaften und anschließendem Referendariat zunächst im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg tätig. Von 1994 bis 1999 war er an das Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg abgeordnet und wurde dort 1999 promoviert. Von 1999 bis 2001 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht tätig. Im Jahr 2001 wurde Dr. Geserich zum Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg ernannt. Dem Finanzgericht Baden-Württemberg, gehörte er - unterbrochen durch eine nochmalige Abordnung an das Bundesverfassungsgericht - bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im November 2008 an.
  • Dr. Geserich ist ein erfahrener Referent und Autor zahlreicher Publikationen. 
  • Des Weiteren ist er in der Fortbildung von Steuerberatern tätig.

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